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BGH, 21.11.1974 - III ZR 126/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Erfüllung einer Darlehnszusage - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung - Auszahlung eines Darlehns Zug um Zug gegen das Angebot zum Abschluss eines Darlehnshauptvertrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1975, 443
- MDR 1975, 386
- DB 1975, 497
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.11.1961 - I ZR 127/60
Keine Einrede der Rechtshängigkeit bei Feststellungsklage nach Unterlassungsklage
Auszug aus BGH, 21.11.1974 - III ZR 126/72
Eine klageabweisende Sachentscheidung in dem Feststellungsprozeß könnte dieses Rechtsschutzziel nicht erreichen und damit die begehrte Verurteilung des Beklagten nicht ersetzen (BGH in GRuR 1962, 360;… Schumann/Leipold in Stein/Jonas, ZPO, 19. Aufl., § 263 Bern. III 3;… Rosenberg/Schwab, ZPR, 11. Aufl., § 101 III 1 c).
- BGH, 14.10.1988 - V ZR 175/87
Auslegung des Begriffs Verkehrswert in einer Ankaufsvereinbarung; Inanspruchnahme …
Wenn jedoch, wie hier, der Vertrag, aus welchem zugleich auf Erfüllung geklagt wird, nicht schon mit der Rechtskraft des Urteils zustande kommt (im Gegensatz etwa zu dem Fall des vorerwähnten Urteils vom 18. April 1986), so ist dann im Urteilstenor zum Ausdruck zu bringen, daß zur Erfüllung nur unter der Bedingung des künftigen Zustandekommens des Kaufvertrags verurteilt wird (BGHZ 98, 130, 134; vgl. auch das Urt. BGH v. 21. November 1974, III ZR 126/72, NJW 1975, 443, 444 letzter Absatz). - BGH, 29.10.1981 - IX ZR 86/80
Einbeziehung einer Abfindung für eine Witwenrente nach Wiederverheiratung in den …
troffenen Abreden auszuschließen (vgl. BGH NJW 1975, 443). - BGH, 07.10.1983 - V ZR 261/81
Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Annahme eines Angebots bei vollständig …
Dabei kann hier offenbleiben, ob im allgemeinen und, bejahendenfalls, in welcher Form, aus einem Vorvertrag auch auf Abgabe eines Angebots durch den Partner des Vorvertrags geklagt werden kann (…verneinend Brüggemann a.a.O. S. 203 unter a) sowie ihm folgend Staudinger/Dilcher, BGB 12. Aufl. Vorbem. zu §§ 145 ff Rdn. 45; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 7. Oktober 1953, VI ZR 20/53 unter I. 7. - in LM BGB § 566 Nr. 1 insoweit nicht abgedruckt; das BGH-Urteil vom 21. November 1974, III ZR 126/72, LM BGB § 607 Nr. 18 = NJW 1975, 443 ist nicht der Verallgemeinerung fähig, da es dort um den Sonderfall eines abzuschließenden Darlehens-, also eines Realvertrages geht; zur etwaigen Frage der Antragsfassung (vgl. auch BGH, Urteil vom 25. Mai 1959, II ZR 115/58, LM ZPO § 253 Nr. 21 = NJW 1959, 1371 unter Hinweis auf die Materialien zur Zivilprozeßordnung). - KG, 20.09.1994 - 17 U 2686/94 Soweit die Klägerin meint, mangels Auszahlung der Darlehensvaluta sei ein Darlehensvertrag nicht zustandegekommen, kommt es auf den diese Frage behandelnden Theorienstreit nicht an; der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag verpflichtete die Klägerin jedenfalls zur Abnahme des Darlehens (BGH, NJW 1990, 981; vgl. auch BGH, NJW 1975, 443).